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SATZUNG

 

Vereinssatzung

 

FORUM FÜR KUNST UND KULTUR e.V. / Sitz Heersum

 

§1        ALLGEMEINES

 

Der Verein führt den Namen „FORUM FÜR KUNST UND KULTUR e.V.“.
Der Sitz des Vereins ist HEERSUM.

Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2        ZIELE DES VEREINS

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinne oder Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

  1. Der Verein setzt sich zum Ziel, das kulturelle Leben in Stadt und Land zu fördern unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität der Künste und im Sinne einer integrativen Bildungsarbeit.

 

  1. Zur Verwirklichungseiner satzungsmäßigen Zwecke versteht sich der Verein als Forum für die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur und Wissenschaft. Schwerpunkte der Vereinsarbeit sind soziokulturelle Projekte, die Förderung von Arbeits- und Präsentationsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende, ein kontinuierliches Bildungsangebot sowie die Unterstützung des interkulturellen Austausches.

 

§3        MITGLIEDSCHAFT

 

  1. Der Verein umfasst ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
     

  2. Ordentliches Mitglied kann jede/r sein, die / der aktiv an der Verwirklichung der Ziele des Vereines mitarbeitet.
     

  3. Fördermitglied kann jede/r sein. die / der die Ziele des Vereines fördert, ohne sich aktiv zu beteiligen.
     

  4. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
     

  5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu beantragen. Die Erklärung wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam, indem sie dem Vorstand zugeht.
     

  6. Der Ausschluss erfolgt bei groben Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereines. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben.
     

  7. Nur ordentliche Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
     

  8. Alle Mitglieder des Vereins haben  das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

 

§4        MITGLIEDSBEITRÄGE

 

  1. Mitgliedsbeiträge legt die Mitgliederversammlung fest.

 

 

§5        MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit von jedem ordentlichen Mitglied beantragt werden, sie muss jedoch mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen werden. Die Mitglieder sind immer schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
     

  2. Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen benötigen eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
     

  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, beschließt über Satzungsänderungen und über Vereinsauflösung.
     

  4. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt.
     

  5. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden abgegebenen Stimmt gefasst.

 

§6        VORSTAND

 

  1. Der Vorstand besteht aus dem / der 1. Vorsitzenden / 2. Vorsitzendem / KassenwartIn / SchriftführerIn.

  2. Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
     

  3. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereines berechtigt.

 

§7        VEREINSAUFLÖSUNG

 

  1. Die Auflösung erfolgt durch die Mitgliederversammlung, wobei ¾ der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.
     

  2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder die gemeinsam vertretungsberechtigten LiquidatorenInnen.
     

  3. Mit der Auflösung des Vereines fällt das Vermögen – nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten – an den gemeinnützigen Verein „Netzwerk Kultur + Heimat Börde Leinetal, c/o Kulturfabrik e. V. , Langer Garten 1, 31137 Hildesheim.

 

§8        INKRAFTTRETEN DER SATZUNG

 

Diese Satzung tritt mit der Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Die vorliegende Satzung wurde von den folgenden Mitgliedern der Gründungsversammlung verabschiedet.

 

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